Kennzeichen BUL: Zulassungsbezirk Amberg-Sulzbach, Oberviechtach, Schwandorf i.Bay. & digitale Abwicklung
Steckbrief zum Unterscheidungszeichen BUL
Das amtliche Unterscheidungszeichen BUL wird im Zulassungsbezirk Amberg-Sulzbach, Oberviechtach, Schwandorf i.Bay. (Bayern) ausgegeben. Örtlich zuständig ist Landratsamt Amberg-Sulzbach. Über die digitale Plattform können Sie für diesen Bezirk freie BUL-Wunschkennzeichen reservieren, DIN-geprägte Schilder anfordern sowie Neuzulassungen, Umschreibungen und Außerbetriebsetzungen direkt online einreichen.
Zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für das Kürzel BUL
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Beethovenstr. 792224 Amberg i.d.Opf.
Öffnungszeiten: Mo-Di 08:00-16:00, Mi 08:00-12:00, Do 08:00-16:00, Fr 08:00-12:00, Sa-So geschlossen
Zur i-Kfz-Plattform Amberg-Sulzbach →Landratsamt Schwandorf
Bezirksamtstr. 592526 Oberviechtach
Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00-15:30, Fr 08:00-12:00
Zur i-Kfz-Plattform Oberviechtach →Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 8092421 Schwandorf
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-15:30, Fr 08:00-12:00
Zur i-Kfz-Plattform Schwandorf i.Bay. →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Digitale Plattform-Module für Amberg-Sulzbach (BUL)
Wählen Sie den gewünschten Vorgang für den Zulassungsbezirk Amberg-Sulzbach:
Antworten zum Unterscheidungszeichen BUL (Amberg-Sulzbach, Oberviechtach, Schwandorf i.Bay.)
- Welcher Zulassungsbezirk vergibt das Unterscheidungszeichen BUL?
- Das amtliche Kfz-Kennzeichen BUL gehört zum Zulassungsbezirk Amberg-Sulzbach, Oberviechtach, Schwandorf i.Bay. im Bundesland Bayern. Die örtlich zuständige Behörde ist Landratsamt Amberg-Sulzbach.
- Wie kann ich freie BUL-Wunschkennzeichen online prüfen und reservieren?
- Über die digitale Kennzeichen-Prüfung können Sie Ihre Wunschkombination mit dem Ortskürzel BUL (ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) abfragen, verbindlich reservieren und geprägte DIN-Schilder direkt per Post anfordern.
- Sind für Fahrzeuge mit BUL-Kennzeichen alle i-Kfz-Vorgänge digital verfügbar?
- Ja. Über die i-Kfz-Plattform für Amberg-Sulzbach lassen sich Neuzulassung, Halterwechsel, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung (Abmeldung) sowie Adressänderungen durchgehend online ohne Behördentermin abwickeln.
- Darf das BUL-Kennzeichen bei einem Umzug oder Halterwechsel übernommen werden?
- Ja. Durch die bundesweite Kennzeichenmitnahme kann ein bestehendes BUL-Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel oder Umschreibung weitergeführt werden, sofern das Fahrzeug zugelassen bleibt. Neue Schilder sind in diesem Fall nicht erforderlich.
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Alle Kennzeichen-Kürzel in Bayern →Zuletzt aktualisiert: 24.10.2026.