Kennzeichen CO: Zulassungsbezirk Coburg (Land) & digitale Abwicklung
Steckbrief zum Unterscheidungszeichen CO
Das amtliche Unterscheidungszeichen CO wird im Zulassungsbezirk Coburg (Land) (Bayern) ausgegeben. Örtlich zuständig ist Zweckverband Zulassungsstelle Coburg. Über die digitale Plattform können Sie für diesen Bezirk freie CO-Wunschkennzeichen reservieren, DIN-geprägte Schilder anfordern sowie Neuzulassungen, Umschreibungen und Außerbetriebsetzungen direkt online einreichen.
Zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für das Kürzel CO
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg
Wilhelm-Ruß-Str. 596450 Coburg
Öffnungszeiten: Mo-Di 07:30-16:00, Mi 07:30-12:00, Do 07:30-17:30, Fr 07:30-12:00
Zur i-Kfz-Plattform Coburg (Land) →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Digitale Plattform-Module für Coburg (Land) (CO)
Wählen Sie den gewünschten Vorgang für den Zulassungsbezirk Coburg (Land):
Zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für das Kürzel CO – Coburg (Land) (17)
Antworten zum Unterscheidungszeichen CO (Coburg (Land))
- Welcher Zulassungsbezirk vergibt das Unterscheidungszeichen CO?
- Das amtliche Kfz-Kennzeichen CO gehört zum Zulassungsbezirk Coburg (Land) im Bundesland Bayern. Die örtlich zuständige Behörde ist Zweckverband Zulassungsstelle Coburg.
- Wie kann ich freie CO-Wunschkennzeichen online prüfen und reservieren?
- Über die digitale Kennzeichen-Prüfung können Sie Ihre Wunschkombination mit dem Ortskürzel CO (ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) abfragen, verbindlich reservieren und geprägte DIN-Schilder direkt per Post anfordern.
- Sind für Fahrzeuge mit CO-Kennzeichen alle i-Kfz-Vorgänge digital verfügbar?
- Ja. Über die i-Kfz-Plattform für Coburg (Land) lassen sich Neuzulassung, Halterwechsel, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung (Abmeldung) sowie Adressänderungen durchgehend online ohne Behördentermin abwickeln.
- Darf das CO-Kennzeichen bei einem Umzug oder Halterwechsel übernommen werden?
- Ja. Durch die bundesweite Kennzeichenmitnahme kann ein bestehendes CO-Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel oder Umschreibung weitergeführt werden, sofern das Fahrzeug zugelassen bleibt. Neue Schilder sind in diesem Fall nicht erforderlich.
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Alle Kennzeichen-Kürzel in Bayern →Zuletzt aktualisiert: 24.10.2026.