Kennzeichen NEA: Zulassungsbezirk Bad Windsheim, Neustadt a.d.Aisch, Scheinfeld, Uffenheim & digitale Abwicklung
Steckbrief zum Unterscheidungszeichen NEA
Das amtliche Unterscheidungszeichen NEA wird im Zulassungsbezirk Bad Windsheim, Neustadt a.d.Aisch, Scheinfeld, Uffenheim (Bayern) ausgegeben. Örtlich zuständig ist Landratsamt Neustadt a.d.Aisch. Über die digitale Plattform können Sie für diesen Bezirk freie NEA-Wunschkennzeichen reservieren, DIN-geprägte Schilder anfordern sowie Neuzulassungen, Umschreibungen und Außerbetriebsetzungen direkt online einreichen.
Zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für das Kürzel NEA
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch
Konrad-Adenauer-Str. 191438 Bad Windsheim
Öffnungszeiten: Mo-Di 08:00-12:00, 14:00-16:00, Mi 08:00-12:00, 14:00-16:00, Do 08:00-12:00, Fr 08:00-12:00
Zur i-Kfz-Plattform Bad Windsheim →Landratsamt Neustadt a.d.Aisch
Konrad-Adenauer Str. 191413 Neustadt a.d.Aisch
Öffnungszeiten: Mo 08:00-12:00, 14:00-16:00, Di 08:00-12:00, 14:00-16:00, Mi 08:00-12:00, Do 08:00-12:00, 14:00-17:30, Fr 08:00-12:00
Zur i-Kfz-Plattform Neustadt a.d.Aisch →Landratsamt Neustadt a.d.Aisch
Hauptstr. 391443 Scheinfeld
Öffnungszeiten: Di 08:00-12:00, 14:00-16:00, Do 08:00-12:00, 14:00-16:00
Zur i-Kfz-Plattform Scheinfeld →Landratsamt Neustadt a.d.Aisch
Rothenburger Str. 3497215 Uffenheim
Öffnungszeiten: Mo 08:00-12:00, 14:00-16:00, Mi 08:00-12:00, 14:00-16:00
Zur i-Kfz-Plattform Uffenheim →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Digitale Plattform-Module für Bad Windsheim (NEA)
Wählen Sie den gewünschten Vorgang für den Zulassungsbezirk Bad Windsheim:
Zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für das Kürzel NEA – Bad Windsheim, Neustadt a.d.Aisch, Scheinfeld, Uffenheim (35)
- Baudenbach
- Burgbernheim
- Burghaslach
- Dachsbach
- Diespeck
- Dietersheim
- Emskirchen
- Ergersheim
- Gallmersgarten
- Gerhardshofen
- Gollhofen
- Gutenstetten
- Hagenbüchach
- Hemmersheim
- Illesheim
- Ippesheim
- Ipsheim
- Langenfeld
- Markt Bibart
- Markt Erlbach
- Markt Nordheim
- Markt Taschendorf
- Marktbergel
- Münchsteinach
- Neuhof an der Zenn
- Neustadt an der Aisch
- Oberickelsheim
- Obernzenn
- Oberscheinfeld
- Simmershofen
- Sugenheim
- Trautskirchen
- Uehlfeld
- Weigenheim
- Wilhelmsdorf
Antworten zum Unterscheidungszeichen NEA (Bad Windsheim, Neustadt a.d.Aisch, Scheinfeld, Uffenheim)
- Welcher Zulassungsbezirk vergibt das Unterscheidungszeichen NEA?
- Das amtliche Kfz-Kennzeichen NEA gehört zum Zulassungsbezirk Bad Windsheim, Neustadt a.d.Aisch, Scheinfeld, Uffenheim im Bundesland Bayern. Die örtlich zuständige Behörde ist Landratsamt Neustadt a.d.Aisch.
- Wie kann ich freie NEA-Wunschkennzeichen online prüfen und reservieren?
- Über die digitale Kennzeichen-Prüfung können Sie Ihre Wunschkombination mit dem Ortskürzel NEA (ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) abfragen, verbindlich reservieren und geprägte DIN-Schilder direkt per Post anfordern.
- Sind für Fahrzeuge mit NEA-Kennzeichen alle i-Kfz-Vorgänge digital verfügbar?
- Ja. Über die i-Kfz-Plattform für Bad Windsheim lassen sich Neuzulassung, Halterwechsel, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung (Abmeldung) sowie Adressänderungen durchgehend online ohne Behördentermin abwickeln.
- Darf das NEA-Kennzeichen bei einem Umzug oder Halterwechsel übernommen werden?
- Ja. Durch die bundesweite Kennzeichenmitnahme kann ein bestehendes NEA-Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel oder Umschreibung weitergeführt werden, sofern das Fahrzeug zugelassen bleibt. Neue Schilder sind in diesem Fall nicht erforderlich.
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Alle Kennzeichen-Kürzel in Bayern →Zuletzt aktualisiert: 26.10.2026.